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Firmengründung Zypern mit Aczento.com

Erstellt von Akzento Inc am 19.05.2014

Es gibt gewöhnlich eine Vielzahl an Dingen, die Sie im Voraus unternehmen können, um Ihre Steuerpflicht sowohl auf Zypern als auch in Ihrem Heimatland zu verringern. Vergewissern Sie sich, dass Sie einen Steuerberater zuziehen, der sowohl mit dem zypriotischen als auch mit dem Steuersystem des Landes Ihres gegenwärtigen Wohnsitzes vertraut ist.

Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Einkommenssteuer hängt davon ab, ob Sie offiziell auf Zypern wohnhaft sind.

Sie gelten als in Zypern wohnhaft (und somit als einkommenssteuerpflichtig), wenn Sie mehr als 183 Tage während des Steuerjahres im Land verbringen. Somit würde Ihr weltweites Einkommen auf Zypern besteuert werden. Unbeachtet der 183-Tage-Regel werden Sie dennoch auf Zypern besteuert, wenn Ihr Ehepartner und Ihr unterhaltsbedürftiges Kind gewöhnlich auf Zypern leben, diese Aufenthaltsgenehmigungen haben und Sie vor dem Gesetz nicht von Ihrem Ehepartner getrennt sind.

In welchem Land müssen die Steuern beglichen werden?

Wenn Sie in zwei Ländern wohnhaft sind, können Sie theoretisch in beiden Ländern besteuert werden. Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen, sind Sie jedoch nur in einem der beiden Länder einkommenssteuerpflichtig. Das Land, in dem Sie die Steuern zahlen müssen wird nach Regelungen, die für internationale Verträge angewandt werden, entschieden.

Demnach können Sie als Bewohner und Steuerzahler jenes Landes betrachtet werden, wo Sie dauerhaft leben. Falls Sie in beiden Ländern einen festen Wohnsitz haben sollten, werden Sie als Bewohner dessen Landes betrachtet, in dem Ihre privaten und beruflichen Bindungen und Verpflichtungen fester sind.

Wenn Ihr Wohnort nicht durch diese Regelung bestimmt werden kann, gelten Sie als Bewohner des Landes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten. Wenn Sie in beiden oder keinem einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, gelten Sie als Bewohner des Landes dessen Staatsbürger Sie sind. Falls Sie schließlich Staatsbürger beider oder keines der Länder sind, werden die Behörden der beteiligten Länder Ihren Steuersitz zwischen sich entscheiden!

Rückerstattung der Einkommenssteuer im Heimatland

Wenn Sie vorhaben, dauerhaft auf Zypern zu leben, sollten Sie das Finanzamt in dem Land Ihres bisherigen Wohnsitzes informieren. Es wird Ihnen vielleicht eine Rückerstattung der Einkommenssteuer zustehen, wenn Sie innerhalb des laufenden Steuerjahres abreisen Dafür müssen Sie in der Regel eine Steuererklärung einreichen.

Weiterhin werden die verantwortlichen Behörden einen Nachweis darüber, dass Sie das Land verlassen, verlangen. Ein Beweis kann erfolgen, indem Sie die Zusage zu einer Arbeitsstelle auf Zypern vorweisen können. Wenn Sie nach Zypern ziehen, um dort eine Stelle anzunehmen oder ein Unternehmen zu gründen, müssen Sie sich kurz nach Ihrer Ankunft am örtlichen Finanzamt melden.

Steuern sparen

Ein Umzug nach Zypern oder ein anderes neues Land liefert oft Gelegenheit zur legalen „vorteilhaften Steuerplanung”. Um das Beste aus Ihrer Situation zu machen, ist es ratsam, Einkommenssteuer-Beratung zu erhalten bevor Sie nach Zypern ziehen.

Es gibt gewöhnlich eine Vielzahl an Dingen, die Sie im Voraus unternehmen können, um Ihre Steuerpflicht sowohl auf Zypern als auch in Ihrem Heimatland zu verringern. Vergewissern Sie sich, dass Sie einen Steuerberater zuziehen, der sowohl mit dem zypriotischen als auch mit dem Steuersystem des Landes Ihres gegenwärtigen Wohnsitzes vertraut ist.

Doppelbesteuerung

Zypern hält Doppelbesteuerungsabkommen mit folgenden Ländern: Ägypten, Belgien, Bulgarien, China, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Indien, Irland, Italien, Kanada, Kuwait, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien, Slowakei, Südafrika, Syrien, der Tschechischen Republik, Ungarn, den USA, dem Vereinigten Königreich und Weißrussland.

Welcher Teil des Einkommens wird besteuert?

Die Einkommenssteuer gilt sowohl für verdientes als auch für nicht durch eigene Arbeit erworbenes Einkommen. Ihr Bruttogehalt beinhaltet Ihr Einkommen aus Ihrer Anstellung, Unternehmensgewinne, Renteneinnahmen, Kapitalgewinne, Teuerungszulage und ausländische Zuschüsse. Weiterhin Sonderzulagen (jährlich, Leistung/Arbeitsleistungen, Gewinnanteil, etc.), Zuschüsse zur Umsiedlung, Zahlungen von Naturalien (wie freie Unterkunft oder Verpflegung, Sprachunterricht vorgesehen für den Ehepartner, persönlicher Dienstwagen und Ausbildung der Kinder), Aktienoptionen, bezahlter Heimaturlaub und Ferien. Nicht Ihr gesamtes Einkommen ist versteuerungspflichtig, indes gelten bestimmte Ausnahmen.

Nicht auf Zypern wohnhafte Personen

Für Nicht-Wohnhafte unterliegt nur jenes Einkommen der Einkommenssteuer, das innerhalb Zyperns bezogen wird. Dieses Einkommen beinhaltet folgendes:

Einkommen oder Beihilfen aus allen Anstellungen, jedem Handel, Unternehmen oder Beruf, ausgeübt auf Zypern;
Mieteinnahmen aus Immobilien auf Zypern;
Private Rente aus einer vergangenen Anstellung auf Zypern.

Auf Zypern wohnhafte Personen

Gemäß den Ausnahmen, die im Folgenden aufgelistet sind, müssen auf Zypern wohnhafte Personen Einkommenssteuer sowohl auf verdientes als auch auf nicht durch eigene Arbeit erworbenes weltweites Einkommen Steuern zahlen.

Die Arbeitnehmersteuer wird vom Arbeitgeber an der Quelle zu einem monatlichen Grundbetrag besteuert. Selbständige müssen Vorauszahlungen machen, die verrechnet werden, wenn sie ihre jährliche Vermögenserklärung machen.

Steuerausnahmen

Bestimmte Arten von Einkommen sind von der Einkommenssteuer auf Zypern ausgeschlossen, einschließlich derer, die im Folgenden aufgelistet sind. Die Ausnahmen beziehen sich sowohl auf Privatpersonen, als auch auf Unternehmen, wenn es nicht anderweitig angegeben ist.

Eine Einmalzahlung, die zur Pensionierung oder als Entschädigung für den Tod oder körperliche Schäden des Ehepartners ausbezahlt wurde;
Der Ertrag aus einem dauerhaften Unternehmen/Geschäft außerhalb Zyperns unter bestimmten Umständen;
Dividenden (siehe Eintrag unten);
Erträge aus dem Handel mit Wertpapieren und Aktien;
Zinsen (50 Prozent für Unternehmen, gesamter Betrag für Privatpersonen – siehe Eintrag unten)
20 Prozent jedes Einkommens auf Zypern, wenn Sie vor Ihrer Anstellung nicht auf Zypern, bis zu einer Dauer von drei Jahren.

Einkommen aus bezahlten Dienstleistungen, die außerhalb Zyperns für mehr als 90 Tage pro Jahr gewährt wurden. Diese Regelung gilt aber nur, wenn Ihr Arbeitgeber wohnhaft auf Zypern ist;
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, etc.).

Beachten Sie, dass, obwohl Bankzinsen oder Dividenden von der Einkommenssteuer ausgenommen werden, sie dem speziellen Beitrag für Landesverteidigung unterliegen.

http://www.aczento.com/zypern-steuern/zypern-einkommenssteurpflicht
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2852 sowie http://www.aczento.com.
Über Akzento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern. Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist.
Firmenkontakt:
Akzento Consulting Group
Rue Adolphe Fischer 127
1021 Luxembourg
Luxembourg
+49.89.2155.3207
service@aczento.com
http://www.akzento-group.com
Pressekontakt:
Aczento Consulting Group
Tobias Meister
Maximilianstraße 35a
80539 München
Deutschland
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