Auskaufen in Thailand - Was ist zu beachten ?

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Auskaufen in Thailand - Was ist zu beachten ?

Erstellt von Internationale Firmengruendung.com am 06.08.2015

Für dieses Problem gibt es zwei Lösungswege Man pachtet das Land über einen Zeitraum von 30 Jahren, mit der Option auf Vertragsverlängerung, wonach das Eigentumsrecht auf das auf dem Land errichteten Gebäudes erworben wird. Die Besitzrechte zum Land und Haus werden durch die Tatsache, dass man Hauseigentümer ist, abgesichert.

Die Immobilienbranche in Thailand hat in den letzten 10 Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Immer mehr Ausländer wollen in Thailand leben oder machen Thailand zu ihrer zweiten Heimat gemacht.

Viele davon möchten eine Immobilie erwerben, doch dabei gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Sobald Sie sich für eine Immobilie entschieden haben, wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl eines geeigneten Objektes, stehen Sie vor dem Problem, dass Ausländer in Thailand zwar die Immobile an sich, nicht aber das dazu gehörende Land erwerben können.

Für dieses Problem gibt es zwei Lösungswege
Man pachtet das Land über einen Zeitraum von 30 Jahren, mit der Option auf Vertragsverlängerung, wonach das Eigentumsrecht auf das auf dem Land errichteten Gebäudes erworben wird. Die Besitzrechte zum Land und Haus werden durch die Tatsache, dass man Hauseigentümer ist, abgesichert.

Die Landeigentumsrechte können verpachtet werden. Falls wie oben erwähnt vorgegangen wird, kann das Haus nicht separat vom Land betrachtet werden und ist ein integraler Bestandteil gemäß Zivilrecht.

Gründen Sie eine private limited company in Thailand.
Dies ist eine eingetragene private Firma, deren Aktien zu 49% im Besitz eines Ausländers sein dürfen. Die anderen 51% müssen sich gemäß den Gesetzen des Landes in den Händen thailändischer Bürger befinden. Da in der Vergangenheit jedoch viele Firmen nur zum Zwecke des Landerwerbs gegründet worden sind gibt es auch hier nun wieder einige Besonderheiten.

Gegen jede Firma mit einem ausländischen Anteil von mehr als 40%, die ein Grundstück kauft, kann gemäß Paragraph 74 des Landgesetzes vom Zental-Landamt in Bangkok eine Untersuchung eingeleitet werden, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft nicht nur zu dem Zweck gegründet wurde, die Landbesitzbestimmungen für Ausländer zu umgehen.

Somit sollte der Anteil von Ausländern auf 39% beschränkt bleiben, doch gemäß den vorgesehenen Bestimmungen kann der Ausländer alleiniger Direktor der Gesellschaft und die einzige Person sein, die vertragliche Verhandlungen vornehmen kann. Mit anderen Worten hat der Aktionär mit dem geringeren Anteil Kontrolle über die Gesellschaft. Die Firma muss alljährlich eine Bilanz erstellen und Steuern zahlen, aber der Betrag ist kaum erwähnenswert, und wir können Sie in allen diesen Punkten kompetent beraten.

Alle Schritte dieses Vorgangs sind in sich selbst legal und sind stets von den damit verbundenen Behörden genehmigt.


Alle unsere Kunden, die ihre Immobilie auf diese Art und Weise erworben haben, können gewiss sein, dass man ihr Eigentumsrecht niemals anfechten wird, da thailändische Gesetze nicht rückwirkend erlassen werden können.

Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, ist es ratsam, für diese Prozesse, von Anfang an, einen zuverlässigen Partner mit kompetenten Kontakten vor Ort an Ihrer Seite zu haben, um spätere Probleme von vornherein auszuschliessen.


Talk to us - We are your partner in Thailand

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