Mietimmobilien in Thailand - Aczento.com hilft dabei

Erstellt von Akzento Inc am 08.11.2013

Sie möchten eine Immobile in Thailand mieten, zur privaten Nutzung oder für Ihren Urlaub. Auch hierfür sollten Sie einen professionellen Partner haben, denn selbst wenn Sie die Immobile nur mieten, sind einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten: Ist Ihr Kontakt der Eigentümer der Immobilie oder zumindest eine vom Eigentümer bevollmächtigte Person? Die Eigentumsverhältnisse können in Thailand nur durch Vorlage der Besitzurkunde der Immobilie (Chanod) eindeutig geklärt werden. Im Idealfall wird das Original dieser Urkunde vorgelegt (eine Kopie kann überholt sein). Diese ist jedoch in Thai ausgestellt und nicht immer greifbar. Die Vorlage eines Kaufvertrages für das Haus, Condo oder Grundstück kann als Hinweis der Rechtmäßigkeit dienen.

Es ist verständlich, dass der Vermieter einer Immobilie vor Mietantritt eine Anzahlung auf den Mietpreis haben möchte. Leider öffnet das auch Tür und Tor für Betrügereien. Überlegen Sie gut, an wen Sie Geld überweisen. Im Zweifelsfall können sich Bekannte von Ihnen vor Ort mit dem Vermieter treffen und ihn etwas durchleuchten. Sie können Anzahlungen auch treuhänderisch an einen Anwalt überweisen. Falls der Vermieter keine handfesten Daten wie Firmenname, Adresse, Webseite, Namen, Telefonnummern, Fotos etc. darlegt und auch keine glaubwürdigen Empfehlungen vorliegen, sollten Sie von einer Geldüberweisung eher absehen.

Untervermietung ist in Thailand verboten. Das gilt für den Fall, in dem zu diesem Punkt im Mietvertrag nichts vermerkt ist, was jedoch zwischen den Partnern vertraglich anders geregelt werden kann. Wenn Sie also mit dem Vermieter einer Immobilie einen Mietvertrag abschließen, kann dieser ungültig sein und Sie müssen gegebenenfalls Ihre Mietimmobilie schlagartig verlassen. Gerade bei kommerziellen Immobilien und teuren Objekten ist hier Vorsicht geboten. An Top Lagen kommt es nicht selten vor, dass die Kaskade der Unter-untervermieter lang ist. Ob Sie den "no problem" Bekundigungen Glauben schenken wollen, bleibt Ihnen überlassen.

Sämtliche Mietverträge, welche die Dauer von drei Jahren übersteigen, müssen gemäß Gesetz auf dem Landamt in die Besitzurkunden (ein Exemplar liegt auf dem Landamt, eines beim Eigentümer) der Immobilie eingetragen werden. Die häufig anzutreffenden Mietverträge von jeweils drei Jahren dienen also nur zur Umgehung der Steuerpflicht.

Sie sehen auch hier ist einiges zu beachten, kontaktieren Sie uns gleich jetzt über den orangenen Button links und wir unterstützen Sie bei der Suche einer geeigneten Miet-Immobile in Thailand.

Und keine Angst, das ganze ist für Sie absolut kostenfrei, da der Vermittler in Thailand immer zu 100 % vom Vermieter bezahlt wird.

Aczento Group - Ihr Partner in Asien.

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