Aczento Consulting Group - Die Steuerrechtsprechung in den USA

Erstellt von Akzento Inc am 26.05.2013

Die Gerichtsentscheidungen (Judicial Decisions) stellen eine weitere wichtige Rechtsquelle dar. In erster Instanz sind drei verschiedene Gerichtstypen zu unterscheiden.

Die Gerichtsentscheidungen (Judicial Decisions) stellen eine weitere wichtige Rechtsquelle dar. In erster Instanz sind drei verschiedene Gerichtstypen zu unterscheiden:

• der U.S. Tax Court, vor dem Steuerfälle aus den gesamten USA verhandelt werden,

• die U.S. District Courts, vor denen neben anderen Fällen Steuerfälle aus dem jeweiligen Bundesverwaltungsbezirk (district) verhandelt werden und

• der U.S. Court of Federal Claims, vor dem Ansprüche gegen den Bund verhandelt werden, wozu auch Steuererstattungsansprüche zählen.

Die Entscheidungen des U.S. Tax Courts unterscheiden sich in:

• regular decisions, die neue, bisher noch nicht entschiedene Problembereiche behandeln, und

• memorandum decisions, die Fälle behandeln, bei denen es lediglich um die Anwendung etablierter Rechtsgrundsätze geht.

Berufungen gegen die Entscheidungen des U.S. Tax Courts oder eines U.S. District Courts können beim U.S. Court of Appeals, Berufungen gegen die Entscheidungen des U.S. Court of Federal Claims beim U.S. Court of Appeals for the Federal Circuit eingelegt werden. Urteile der zweiten Instanz können beim U.S. Supreme Court angefochten werden, der die Annahme von Fällen aber verweigern kann, da er lediglich diejenigen Fälle behandelt, die aus seiner Sicht von nationaler Bedeutung sind. Die einzelnen Gerichtsurteile werden von verschiedenen Herausgebern veröffentlicht:

Die Verfahrensvorschriften der Bundeseinkommensbesteuerung

Die Bundeseinkommensteuer wird von der Bundessteuerbehörde, dem Internal Revenue Service (IRS) verwaltet. Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland wird die Einkommensteuer in den USA nach dem Prinzip der Selbstveranlagung (principle of self assessment) erhoben. Veranlagungszeitraum ist das Steuerjahr (taxable year) i.S.d. Sec. 7701(a)(23) IRC. Dieses entspricht dem Kalenderjahr bzw. einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr. Im Rahmen des Systems der Selbstveranlagung errechnen die Steuerpflichtigen in eigener Verantwortung ihre Steuerschuld. Daher ergeht kein Steuerbescheid. Allerdings werden die Angaben der Steuererklärungen vom IRS unter Einsatz von komplexen Computerprogrammen und unter Rückgriff auf Kontrollmitteilungen von Banken und Unternehmen auf ihre Richtigkeit überprüft. Darüber hinaus finden bei Steuerpflichtigen in Einzelfällen Innenprüfungen (office audit examinations) und Außenprüfungen (field audit examinations) statt. Niederlassungen ausländischer Unternehmen unterliegen nicht zuletzt wegen der internationalen Verrechnungspreis-Problematik häufiger solchen Prüfungen. Neben den Steuerprüfungen beugen Bußgelder und Strafen dem Missbrauch des Systems der Selbstveranlagung vor.

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