Aczento.com - Firmengründung in Hong Kong mit Arbeitsvisum

Erstellt von Akzento Inc am 25.08.2014

Damit Sie ein Visum beantragen können, muss Ihr Reisepass mindestens sechs Monate nach dem geplanten Einreisedatum gültig sein. Die gebräuchlichsten Visa sind die folgenden: Besuchervisum für Hong Kong Staatsbürger bestimmter Länder können Hong Kong ohne Visum für sieben bis 180 Tage besuchen. Dazu zählen unter anderem Großbritannien, Australien, Frankreich, Deutschland, Italien, Singapur, Spanien und die USA. Eine komplette Liste aller Länder und Anforderungen finden Sie auf unseren Seiten.

Der Visatyp, den Sie für die Einreise nach Hong Kong benötigen, hängt von dem Grund Ihres Aufenthaltes ab. Touristen- und Studentenvisa sind normalerweise recht einfach zu erhalten, dies gilt jedoch nicht für Arbeitsvisa.

Damit Sie ein Visum beantragen können, muss Ihr Reisepass mindestens sechs Monate nach dem geplanten Einreisedatum gültig sein. Die gebräuchlichsten Visa sind die folgenden:
Besuchervisum für Hong Kong
Staatsbürger bestimmter Länder können Hong Kong ohne Visum für sieben bis 180 Tage besuchen. Dazu zählen unter anderem Großbritannien, Australien, Frankreich, Deutschland, Italien, Singapur, Spanien und die USA. Eine komplette Liste aller Länder und Anforderungen finden Sie auf unseren Seiten.

Wenn Sie ein Visum benötigen, sollten Sie es bei der chinesischen Botschaft, einem chinesischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder natürlich über uns beantragen. Abhängig vom jeweiligen Konsulat kann die Bearbeitungszeit bis zu vier Wochen betragen. Auf jeden Fall sollten Sie genügend Zeit für die Beantragung einplanen. Beachten Sie, dass Sie Ihr Visum nicht in ein Arbeitsvisum ändern lassen können wenn Sie erst einmal mit einem Besuchervisum nach Hong Kong eingereist sind. Hierfür müssten Sie zuerst aus- und wieder einreisen (unabhängig von Ihrer Nationalität).

Arbeitsvisum für Hong Kong
Für ein Arbeitsvisum brauchen Sie eine Arbeitsstelle bei einer Firma, die bereit ist, Sie anzustellen und das Antragsverfahren für Ihr Visum zu übernehmen. Die Firma muss nachweisen können, dass Sie die nötigen Fähigkeiten für den Job besitzen und die Stelle nicht von einem ansässigen Bewerber belegt werden kann. Bei der Bewilligung von Arbeitsvisa werden von der Einwanderungsbehörde (Immigration Department) die Ausbildung und Arbeitserfahrung des Bewerbers sowie weitere Faktoren berücksichtigt.

Die Bewerbung um Ihr Arbeitsvisum wird nicht von Ihnen, sondern von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber gehandhabt. Die Firma muss ein bestätigtes Jobangebot einreichen, sowie einen Nachweis, dass das Lohnpaket Gehalt, Unterkunft, Bildungs- und medizinische Versorgung sowie weitere entsprechende Benefits für Fachpersonal in Hong Kong beinhaltet.
Nach einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen wird das Einreisevisum an Ihren Arbeitgeber ausgegeben, der es dann an Sie weiterreichen sollte. Sobald Sie Ihr Visum erhalten haben, können Sie auch für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Arbeitsvisa werden normalerweise für die Dauer des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Jedoch sind sie üblicherweise nicht länger als zwei Jahre gültig. Wenn Ihre Firma Sie länger anstellen möchte, muss sie vor Ablauf Ihres Visums eine Erneuerung beantragen, was normalerweise recht unkompliziert ist.

Ein Arbeitsvisum für Hong Kong ist nicht von einer Firma auf eine andere übertragbar. Wenn Sie kündigen oder entlassen werden, müssen Sie ein neues Visum beantragen. Wenn Sie die Firma, in der Sie gearbeitet haben, verlassen, muss diese der Einwanderungsbehörde Bescheid geben. Ein Transfer innerhalb der Firma ist möglich, wenn der Angestellte bereits mehr als 12 Monate in einem Firmensitz in Übersee gearbeitet hat.

Wenn Sie weitere Arbeiten außerhalb des Bereiches Ihres genehmigten Visums annehmen wollen, sollten Sie eine Erlaubnis für diese zusätzliche Anstellung beantragen. Dafür müssen Sie Ihren Visumantrag vom Einwanderungsbehörde (Immigration Department) einreichen, zusammen mit Ihrem Personalausweis, Reisepass, einer Beschreibung der Arbeit, für die Sie unter Vertrag stehen, sowie einen Brief Ihres derzeitigen Arbeitsvisum-Sponsors, der Ihnen die Erlaubnis erteilt, die zusätzliche Arbeit anzunehmen.

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Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/3035 sowie http://www.aczento.com.
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